Übersicht

  • Spendenübergabe

    Spendenübergabe Auch im vergangenen Jahr haben wir einen Weihnachtsbasar veranstaltet, auf dem die Kinder ihre selbstgebastelten Geschenke und Dekorationen verkauft haben. Die Einnahmen des Basars wurden gespendet. Im März haben wir dazu eine kleine Spendenübergabe organisiert, bei der sogar der Generalanzeiger anwesend war. Die Freude war riesig als unsere fünf fleißigen Kinder den beiden Vertreter*innen…

  • Bunte Schule

    Bunte Schule Im Rahmen unseres offenen Angebot haben die Kinder eine Wand im Schulgebäude neu gestaltet. Mit viel Konzentration und Sorgfalt wurde die Wand mit Tafelfarbe gestrichen. Gestern konnten die Kinder zum ersten Mal ihre Kunstwerke auf die Wand bringen. Am Ende ist ein tolles, buntes Bild entstanden, das das Leben und die Vielfalt in…

  • Information weiterführende Schulen

    Hier finden Sie einige Informationen zum Übergang Ihrer Kinder an weiterführende Schulen. Informationen des Ministeriums.

  • Übersicht

  • Lesewoche

    Lesewoche In jedem Schuljahr veranstalten wir eine Lesewoche.

  • Eltern

    Elternarbeit ist bei uns ein wichtiges Thema Im Schulmitwirkungsgesetz sind die Aufgabenbereiche der Elternmitarbeit in der Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft und Schulkonferenz festgelegt. KlassenpflegschaftDie Erziehungsberechtigten der Kinder einer Klasse bilden die sogenannte Klassenpflegschaft. Sie wählen aus ihren Reihen für die Dauer eines Schuljahres eine/n Vorsitzende/n sowie eine/n Stellvertreter/in. Die Klassenpflegschaft trifft sich mindestens zweimal im Schuljahr zu…

Eltern

Eltern

Elternmitwirkung

Elternarbeit ist bei uns ein wichtiges Thema

Im Schulmitwirkungsgesetz sind die Aufgabenbereiche der Elternmitarbeit in der Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft und Schulkonferenz festgelegt.

Klassenpflegschaft
Die Erziehungsberechtigten der Kinder einer Klasse bilden die sogenannte Klassenpflegschaft. Sie wählen aus ihren Reihen für die Dauer eines Schuljahres eine/n Vorsitzende/n sowie eine/n Stellvertreter/in.

Die Klassenpflegschaft trifft sich mindestens zweimal im Schuljahr zu einem Elternabend. Es gibt Informationen über Unterrichtsinhalte, -materialien und -methoden und über das Schulleben. Bei Elternabenden werden außerdem Planungen für die Klasse und die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule besprochen. Aufgaben der Klassenpflegschaft sowie der gewählten Vertreter können sein: Beratungen und Anregung zur Einführung von Lernmitteln, Planung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts, Mitgestaltung der Klassenfeste, Gestaltung der Räume …

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.schulministerium.nrw/schule-bildung/schulleben/schulmitwirkung

Wer wählt?

Eltern der Klassenpflegschaft

Was wird gewählt?

Vorsitz und Stellvertretung ihres Organs (§ 73 Abs. 1 SchulG)

Wann wird gewählt?

Die Wahltermine richten sich nach den Vorgaben in der von der Schulkonferenz zu beschließenden Wahlordnung. Die Empfehlung einer Wahlordnung für Schulmitwirkungsgremien des Ministeriums für Schule und Bildung sieht dabei für Klassenpflegschaften eine Wahl spätestens drei Wochen nach Unterrichtsbeginn vor.

Erläuterungen

Wahlberechtigte Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der (noch nicht volljährigen) Schülerinnen und Schüler der Klasse.

Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme (§ 73 Abs. 1 SchulG).

Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer und ab Klasse 7 die Klassensprecherin oder der Klassensprecher und die Stellvertretung sind mit beratender Stimme ebenfalls Mitglieder der Klassenpflegschaft. Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler können daneben mit beratender Stimme teilnehmen.

Wann wird gewählt?

Die Wahltermine richten sich nach den Vorgaben in der von der Schulkonferenz zu beschließenden Wahlordnung. Die Empfehlung einer Wahlordnung für Schulmitwirkungsgremien des Ministeriums für Schule und Bildung sieht dabei für die Schulpflegschaft eine Wahl spätestens fünf Wochen nach Unterrichtsbeginn vor.

Erläuterungen

Mitglieder der Schulpflegschaft und somit wahlberechtigt sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie die von den Jahrgangsstufenpflegschaften gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter können beratend an den Sitzungen teilnehmen.

Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Wählbar sind hierfür neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften; sie werden mit der Wahl Mitglied der Schulpflegschaft (§ 72 Abs. 1 SchulG).

Bei der Wahl der Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen sind alle Eltern wählbar (d.h. auch Eltern die keine Mitglieder in der Schul-, Jahrgangs-, oder Klassenpflegschaft sind).

Zusammensetzung der Schulkonferenz

(1) Die Schulkonferenz hat bei Schulen mit 

a) bis zu 200 Schülerinnen und Schülern 6 Mitglieder, an Berufskollegs 12 Mitglieder,

b) bis zu 500 Schülerinnen und Schülern 12 Mitglieder,

c) mehr als 500 Schülerinnen und Schülern 18 Mitglieder.

(2) Die Schulkonferenz kann mit den Stimmen von zwei Dritteln ihrer Mitglieder eine Erhöhung der Mitgliederzahl beschließen, wobei das Verhältnis der Zahlen nach Absatz 3 zu wahren ist.

(3) Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die gewählte Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler im Verhältnis

Lehrerinnen und Lehrer : Eltern : Schülerinnen und Schüler

an Schulen der Primarstufe

1 : 1 : 0

Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft und die Schülersprecherin oder der Schülersprecher sind jeweils unter Anrechnung auf die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und der Schülerinnen und Schüler gemäß den Absätzen 1 und 3 Mitglieder der Schulkonferenz, sofern sie dies nicht ablehnen.

Vorsitz

Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt den Vorsitz in der Schulkonferenz. Sie oder er hat, ebenso wie im Falle der Verhinderung die ständige Vertretung, kein Stimmrecht. Abweichend hiervon gibt bei Stimmengleichheit ihre oder seine Stimme den Ausschlag. Die ständige Vertretung und die Verbindungslehrerinnen und -lehrer nehmen beratend an der Schulkonferenz teil.

Beratende Mitglieder

Die Schulkonferenz kann Vertreterinnen und Vertreter schulergänzender Angebote und Personen aus dem schulischen Umfeld als beratende Mitglieder berufen. Hierbei sollen pädagogische und sozialpädagogische Fachkräfte, die im Rahmen außerunterrichtlicher Angebote tätig sind und nicht der Schule angehören, in besonderer Weise berücksichtigt werden.

Wohlfühlraum

Wohlfühlraum

Wohlfühlraum

Wohlfühlraum

Kinder und Lehrkräfte gestalten ihre Klassenräume so, dass alle sich wohlfühlen. Unterrichtsergebnisse werden präsentiert.

Wenn möglich bleibt die Klassenleitung konstant in einer Hand.

Die Schulanfänger sollen behutsam an den Schulalltag gewöhnt werden. Deshalb bekommen sie ältere Schüler als Paten.

Erfahrungsraum

Erfahrungsraum

Erfahrungsraum

Erfahrungsraum

Wir benutzen Unterrichtsmaterial, das Anreize zum Handeln bietet.

Wir arbeiten vielfach in fächerübergreifenden Zusammenhängen.

Lernen bedeutet für uns: Lernen mit Kopf, Herz und Hand.

Bewegungsangebote werden in den Unterricht integriert.

Haus des Lernens

Haus des Lernens

Haus des Lernens

Erfahrungsraum

Selbstständiges Arbeiten in offenen Unterrichtsformen wie z.B. Werkstätten und Lernen an Stationen.

Arbeiten selbst planen, kontrollieren und einschätzen, z.B. im Wochenplan.

Kreative Arbeitstechniken und Arbeitsmethoden durch kooperative Lernformen in Partner- oder Gruppenarbeit.

Förderverein

Förderverein

Freunde und Förderer der Matthias-Claudius-Schule e.V.

Zur Unterstützung Endenicher Grundschulkinder.

Wir wollen dazu beitragen, dass unsere Kinder eine vielseitige, anregende und ideenreiche Schulbildung erhalten.

1. Vorsitzender: Michael Ziegler

1. Stellvertretender Vorsitzender:
    Joachim Post

2. Stellvertretender Vorsitzender:
Andreas Heine

Kontakt: FVMCS@web.de

Kinder sind unsere Zukunft!

Ein regelmäßiger jährlicher Geldbetrag ermöglicht uns eine verlässliche Planung. Aber auch jede einmalige Spende bringt uns ein Stück weiter.

Spendenkonto:

Förderverein e.V. der Matthias-Claudius-Schule Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE37 3705 0198 0003 3032 78
BIC : COLSDE33XXX

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Für einen Jahresbeitrag von 12 € machen Sie Schulveranstaltungen – zum Beispiel Klassenfahrten oder die Gestaltung des Schulhofes und vieles mehr möglich. Gerne bekommen Sie von uns eine Spendenbescheinigung.

Projekt “Kinder stark machen”

Projekt “Kinder stark machen”

Projekt “Kinder stark machen”

Anfang 2023 startete zum 23. Mal das Projekt “Kinder stark machen” an der Matthias-Claudius-Schule. Mit dem fest in der Grundschulzeit installierten Projekt gegen sexualisierte Gewalt, möchten wir es allen unseren Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen ermöglichen, eine gefestigte und starke Persönlichkeit zu entwickeln. Die Kinder werden sensibilisiert gefährliche Situationen wahrzunehmen. Sie werden auf den Weg gebracht für sich einzustehen und mitzuteilen, was sie nicht möchten.  Das Projekt unterstützt die Lehrkräfte und wird anschließend im Unterricht weitergeführt.