Elternmitwirkung
Elternarbeit ist bei uns ein wichtiges Thema
Im Schulmitwirkungsgesetz sind die Aufgabenbereiche der Elternmitarbeit in der Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft und Schulkonferenz festgelegt.
Klassenpflegschaft
Die Erziehungsberechtigten der Kinder einer Klasse bilden die sogenannte Klassenpflegschaft. Sie wählen aus ihren Reihen für die Dauer eines Schuljahres eine/n Vorsitzende/n sowie eine/n Stellvertreter/in.
Die Klassenpflegschaft trifft sich mindestens zweimal im Schuljahr zu einem Elternabend. Es gibt Informationen über Unterrichtsinhalte, -materialien und -methoden und über das Schulleben. Bei Elternabenden werden außerdem Planungen für die Klasse und die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule besprochen. Aufgaben der Klassenpflegschaft sowie der gewählten Vertreter können sein: Beratungen und Anregung zur Einführung von Lernmitteln, Planung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts, Mitgestaltung der Klassenfeste, Gestaltung der Räume …
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.schulministerium.nrw/schule-bildung/schulleben/schulmitwirkung